Angemietete Wohnung muss in neutralem Anstrich zurückgegeben werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine angemietete Wohnung von den Mietern bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem neutralem Anstrich zurückgegeben werden muss (BGH, Az. VIII ZR 416/12).

 

In dem konkreten Fall hatten die Mieter die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses in einem weißen Anstrich übernommen und dann während der Mietzeit einzelne Wände in kräftigen Farben gestrichen. Die Wohnung wurde dann bei Ende des Mietverhältnisses so zurück gegeben.

Dies war jedoch unzulässig. Der Vermieter hat nach der Entscheidung des Gerichts einen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung in neutralen Farben (so wie bei Einzug vorgefunden). Dies gilt selbst dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht wirksam im Mietvertrag auf die Mieter übertragen worden sind!