Strafverteidigung und Strafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt in der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate.

 

Das Strafrecht setzt dabei fest, was ein Vergehen oder Verbrechen ist und welche Strafe im Falle einer Verurteilung gegenüber dem Betroffenen zu verhängen ist.

Im Bereich des Strafrechts ist eine Vertretung durch einen Anwalt für den Mandanten häufig von existentieller Bedeutung.

 

Daher unsere dringenden Hinweise:

 

Rat Nr. 1

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu uns auf! Abwarten macht die Sache meistens nicht besser.

 

Rat Nr. 2

Im Strafrecht gilt: "Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!"
Auch wenn Sie es nur gut meinen und zur Aufklärung beitragen wollen - nur eine unbedachte Äußerung und schon ist ein unberechtigter Vorwurf unter Umständen nicht mehr oder nur noch mit großen Schwierigkeiten wieder auszuräumen.

Daher: Überlassen Sie es einem Rechtanwalt und Strafverteidiger Ihre Rechte wahrzunehmen, nachdem wir für "Waffengleichheit" gesorgt haben und für Sie die Sach- und Rechtlage ausreichend geprüft haben.

 

 

Die Strafverteidigung umfasst in der Regel:

  • ein erstes Gespräch mit dem Mandanten - soweit notwendig auch in der Haftanstalt
  • Akteneinsicht
  • danach die Besprechung der Verteidigungsstrategie
  • die Verteidigung im gesamten Strafprozess oder auch schon zuvor im Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft)
  • die Einlegung von Rechtmitteln (Berufung und Revision)
  • die Vertretung in der Strafhaft

 

Auch Opfer einer Straftat und Zeugen können die Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Strafverteidigers benötigen!

 

Sprechen Sie uns daher bei folgenden Fragestellungen an:

  • Opferschutz
  • Opferanwalt
  • Nebenklage / Nebenklägervertetung
  • Adhäsionsverfahren (Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren)

 

  • Zeugenbeistand (gerichtlich und außergerichtlich)