Beratungsfeld Steuerrecht + Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Stermann ist auch Fachanwalt für Steuerrecht und damit Ihr spezialisierter Berater für Fragestellungen aus dem Bereich des Steuerrechts.

 

Das Steuerrecht hat Berührungspunkte zu fast allen anderen Rechtsgebieten.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Steuerrecht sind:

  • Steuerstrafrecht
  • Finanzgerichtliche Verfahren
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Schenkungssteuerrecht

 

 

Nachfolgend noch einmal interessante Beiträge aus dem Bereich Steuerrecht:

Grundsteuererlass bei Wohnungsleerstand - Anträge noch bis zum 31. März stellen!

Achtung Vermieter!

Vermieter können grundsätzlich noch bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf  einen Teilerlass der Grundsteuer stellen, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet Mietausfälle hatten.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 % hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind (25 % Grundsteuererlass) oder eine Immobilie vollständig ertraglos war (50 % Grundsteuererlass). Dabei darf der Vermieter den Mietausfall nicht zu vertreten haben, wie z. B. in Fällen von Leerstand wegen Brand-/Wasserschaden, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit.

Zuständig für die Anträge sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden; in den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig.

Dies gilt für den Veranlagungszeitraum 2018.


Finanzamt kann Steuerklärung via ELSTER verlangen

Steuererklärung via Internet ELSTER
Bildquelle: pixabay

Gegenüber dem Finanzamt ist es nicht möglich, sich auf mögliche Datenschutzbedenken bei der Abgabe der Steuererklärung über das Internet zu berufen.

Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23.03.2016 entschieden (Aktenzeichen: 7 K 3192/15).

 

Seit einigen Jahren gibt es die Pflicht für nahezu jeden Steuerbürger, seine Steuererklärung in elektronischer Form per Internet abzugeben. Hierfür hat die Finanzverwaltung die kostenlose Software ELSTER eingeführt, welche es in verschiedenen Versionen gibt und die dafür sorgt, dass Datensätze vom PC des Steuerpflichtigen zur Finanzverwaltung übertragen werden. Dabei kommen verschiedene Sicherheitsstandards zum Einsatz.

Ein Steuerbürger hatte hierbei Sicherheitsbedenken und geklagt.

Dass Finanzgericht hat entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) an das Finanzamt nicht aufgrund von Datenschutzbedenken verweigert werden darf - auch nicht in Zeiten von NSA-Affäre und Spy-Software. Die Software ELSTER sei ausreichend sicher - so das Gericht!

Adoptionskosten können nicht bei der Steuer berücksichtigt werden

Das höchste deutsche Finanzgericht - der Bundesfinanzhof (BFH) - hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kosten für die Adoption eines Kindes nicht bei der Einkommensteuer im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.


Damit bestätigt der BFH in diesem Punkt seine langjährige Auffassung zur Berücksichtigungsfähigkeit von Adoptionskosten. Im vorliegenden Fall machte das Gericht auch deutlich, dass diese (strikte) Haltung auch dann gelte, wenn die Eltern aufgrund einer medizinischen Diagnose auf die Möglichkeit einer Adoption zurückgegriffen haben, weil die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung durch die Betroffenen abgelehnt wird - BFH, Urteil vom 10.3.2015 - VI R 60/11.

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Formular-Service der Finanzverwaltung

Einen sehr hilfreichen Service bietet die Finanzverwaltung im Internet an.

 

Auf der Website FMS (Formular-Management-System) der Bundesfinanzverwaltung können nahezu sämtliche amtliche Formulare herunter geladen werden. Dies betrifft z. T. auch Vordrucke für weit in der Vergangenheit zurück liegende (Veranlagungs-) Zeiträume.

Ein wirklich praktischer Service, der manchen Gang zum örtlichen Finanzamt ersparen kann.


Grunderwerbssteuer in NRW steigt erneut

Zum 1.1.2015 steigt in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbssteuer erneut von derzeit 5 % auf 6,5 %.

 

Für den Fall, dass Sie Grundstücks-Transaktionen planen, kann daher ein rechtzeitiges Handeln vor dem Stichtag angezeigt sein.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass in der Regel die Notar-Termine zum Jahreswechsel knapp werden.

 

Bei Rückfragen zum Immobilienrecht helfen wir Ihnen gerne weiter!