Garantie und Gewährleistung - Ist das nicht das Gleiche?

Die Frage kann mit einem eindeutigen NEIN beantwortet werden! Zwar macht der Sprachgebrauch häufig keinen Unterschied zwischen der Gewährleistung und der Garantie, juristisch gesehen handelt es sich aber um ganz unterschiedliche Rechte.

Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine vertragliche freiwillige Verpflichtung des Verkäufers.

Bei der Garantie sagt der Verkäufer also zu, für die Mängel einstehen zu wollen, die innerhalb der Garantiezeit in Erscheinung treten. Es wird also die vertragsmäßige Beschaffenheit der Kaufsache selbst gewährleistet. Die Garantie kann also, soweit sie vereinbart wird, zusätzlich neben der gesetzlichen Gewährleistung stehen.

Beim Verkauf an eine Privatperson sind Händler verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung jedoch auf ein Jahr reduziert werden, ein genereller Gewährleistungsausschluss ist hingegen unzulässig und damit unwirksam.

 

Bei Fragen, etwa bei Mängeln Ihres neuen oder gebrauchten Kfz., helfen wir Ihnen gern weiter.