Der Dauerbrenner - zum 9. Bahnstreik!
Aktuell hat mal wieder die Gewerkschaft der Lokführer einen Streik gestartet. Wieder sind auch viele Arbeitnehmer durch die Streikmaßnahmen betroffen. Öffentliche Verkehrsmittel fallen ganz aus oder sind erheblich verspätet. Auf den Straßen ist die Verkehrslage extrem angespannt - lange Staus und Verspätungen sind angesagt.
Wie sind da eigentlich meine Rechte als Arbeitnehmer, wenn ich mich - streikbedingt - erheblich verspäte und zu spät zur Arbeit komme?
Jedenfalls kann man aus arbeitsrechtlicher Sicht die Verantwortung nicht einfach so auf den Streik - im Sinne von "höherer Gewalt" -schieben.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, z. B. weil ein Zug oder Bus ausfällt, kann er unter Umständen sogar eine Abmahnung kassieren. Das gilt zumindest, wenn die Streiks - wie jetzt gerade aktuell - angekündigt sind und die Einschränkungen somit vorhersehbar waren.
Der Arbeitnehmer trägt nämlich das sogenannte Wegerisiko. Danach gehört es zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, alles Zumutbare zu tun, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Was hier jeweils zumutbar ist, ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung - eine teure Taxifahrt wird der Arbeitgeber wohl nicht verlangen dürfen. Jedenfalls sollte im Falle einer Verspätung der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden. Bei eingetretenem Arbeitszeitausfall besteht dann aber auch kein Lohnzahlungsanspruch.