Seit dem 01.07.2014 besteht in Deutschland nach § 53 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO eine allgemeine Warnwestenpflicht.
Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse.
Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile.
Der Fahrer muss die Weste bei einer Kontrolle vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Zu beachten ist, dass die Weste in rot, gelb oder orange der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471: 2013 entsprechen muss. Darauf sollten Sie beim Kauf achten.
Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.