Ein Klassiker: Eltern haften für ihre Kinder

Ein Klassiker in unserer Beratung:

"Eltern haften für ihre Kinder." Aber stimmt diese Aussage so überhaupt?

Müssen Eltern immer für Schäden aufkommen, welche durch ihre Kinder verursacht worden sind?

Nein, müssen sie nicht (immer)!

Nach dem Gesetz sind Kinder bis 7 Jahre nämlich deliktsunfähig; d. h. sie können für angerichtete Schäden gar nicht haftbar gemacht werden.

Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren.

 

Danach haften Eltern oder andere Personen, die mit der Betreuung der Kinder beauftragt sind "nur", wenn sie ihre jeweilige Aufsichtspflicht verletzt haben. Und der Umfang dieser Aufsichtspflicht hängt dann wieder ganz individuell vom Alter und von den Wesensbesonderheiten des jeweiligen Kindes ab.

 

Noch einmal anders sieht die ganze Sache unter strafrechtlichen Gesichtspunkten aus. Hier liegt die Altersgrenze für die Schuldfähigkeit von Kindern bei 14 Jahren.

Haftungsfragen mit Beteiligung von Kindern beinhalten oftmals Probleme.

Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an!