Arbeitszeugnis muss zutreffend sein

Immer wieder hören wir die Aussage, dass ein Arbeitnehmer automatisch einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis hat.

Diese Aussage trifft so aber nicht zu!


Beansprucht nämlich ein Arbeitnehmer z. B. eine bessere Schlußbeurteilung im Arbeitszeugnis als "zur vollen Zufriedenheit" (dies entspricht nach den üblichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen etwa der Schulnote befriedigend), muss der Arbeitnehmer ggf. auch erklären und beweisen können, warum dies tatsächlich der Fall ist.

Dies gilt selbst dann, wenn es in der jeweiligen Branche üblich ist, gute oder gar sehr gute Endnoten zu vergeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es nämlich für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht auf die in der Praxis am häufigsten vergebenen Noten an (BAG, Urteil vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13). Danach ist grundsätzlicher Anknüpfungspunkt die Note "befriedigend". Möchte der Arbeitnehmer eine bessere Benotung erzielen, so muss er dies ggf. in einem Rechtsstreit unter Beweis stellen.


Bei Fragen zu Arbeitszeugnissen helfen wir Ihnen gerne weiter.