Irrtum Nr. 3: Mietvertrag gilt erst ab Einzug

Ein weiterer Irrtum der uns in unserer Praxis immer wieder begegnet, ist die falsche Aussage, dass ein Mietvertrag ja erst ab dem Einzug des Mieters gilt.

 

Das stimmt (natürlich) nicht!

Der Vertrag gilt - wie grundsätzlich alle Verträge - bereits mit Abschluss. Wenn also ein Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, der Mietvertrag aber schon viel früher unterschrieben wird, so gilt der Vertrag natürlich bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses - also zu dem Zeitpunkt, in welchem der Vertrag unterzeichnet wird. 

Das ist zum Beispiel wichtig für die Einhaltung von Kündigungsfristen. Der Mieter muss also Kündigungsfristen auch schon dann beachten, bevor er überhaupt eingezogen ist.

Soll etwas anderes gelten, so ist dies ausdrücklich (zusätzlich) zu vereinbaren - am besten natürlich ebenfalls schriftlich.