Orkantief Niklas hat zugeschlagen! Wer als Betroffener den ersten Schock überwunden hat, wird sich schnell fragen, wer für den entstandenen Schaden aufkommt.
1. Schäden am Gebäude
Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Sturm mindestens Windstärke acht erreicht hat und der Geschädigte Schäden durch Sturm und Hagel mitversichert hat.
2. Schäden am Fahrzeug
Schäden am Fahrzeug ersetzt die Teilkasskoversicherung. ABER, auch hier muss der Sturm mindestens Windstärke acht erreicht haben.
Im Vorteil sind die Geschädigten, die eine Vollkaskoversicherung besitzen, da hier auch Sturmschäden unter Windstärke acht mitversichert sind.
Wird der Schaden am Fahrzeug durch Bäume, Äste oder gar herabfallenden Dachziegel verursacht, so kann der Betroffene auch den jeweiligen Grundstückseigentümer in Anspruch nehmen.
Hat Orkantief Niklas auch Sie getroffen? Wir helfen Ihnen gern weiter!