Fristlose Kündigung bei Beleidigung des Vermieters

Die Beleidigung des Vermieters kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Dies hat kürzlich das Amtsgericht München (Az. 412 C 29251/14) entschieden:


In den Fall hatte sich ein Mieter recht abfällig über seinen Vermieter gegenüber weiteren Mietern geäußert. 

So soll der Mieter über den Vermieter grundlos gesagt haben, dass dieser geldgierig sei und Mieter abzocken würde. Außerdem wurde behauptet, dass vom Vermieter sexuelle Belästigungen ausgegangen seien.

Die Mitmieter wurden als Zeugen vernommen und bestätigen die seitens des Mieters erfolgten nicht zutreffenden Aussagen.

Das Gericht sah in dieser Art von beleidigenden Äußerungen jedoch genug Gründe in diesem Fall davon auszugehen, dass hier die Ehre des Vermieters nachhaltig beeinträchtigt wurde und der Vermieter daher berechtigt war das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


Ein respektvoller Umgang ist vor diesem Hintergrund daher in jedem Mietverhältnis angezeigt, auch wenn es grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter geben sollte - eigentlich eine Selbstverständlichkeit.