Winterreifenpflicht - Unterschiedliche Vorschriften im europäischen Ausland

Winterreifen
Bildquelle: Pixabay

Wer in diesem Winter in das europäische Ausland fährt, sollte sich vor seiner Abreise darüber informieren, ob dort Winterreifen Pflicht sind.

 

Während in einigen Ländern, wie Österreich, Tschechien, Kroatien, Luxemburg und Norwegen Autos nur bei entsprechenden Witterungsbedingungen mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, herrscht in anderen Ländern, wie Finnland, Lettland, Schweden und Slowenien während eines bestimmten Zeitraums Winterreifenpflicht.

 

Um auf der sicheren Seite zu sein sollte man sich generell, also auch in Deutschland, an die Regel “ O bis O“, also Winterreifen von Oktober bis Ostern, halten. Dieser Zeitraum ist in Deutschland zwar keine Pflicht, wird aber generell empfohlen.

 

Winterreifen mit einer M + S- Kennzeichnung  oder mit dem sog. „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen erfüllen in Deutschland die Anforderungen der Winterreifenverordnung.

 

 

Wer gegen § 2 Abs. 3 Buchst. a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld i.H.v. 60 € sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.