In unserer Praxis erhalten wir ständig Anfragen zu den Themen Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen - Tendenz: stark steigend!
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang eigentlich das Vorsorgeregister? Dies ist in diesem Zusammenhang eine regelmäßige Frage, welche uns gestellt wird:
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist in diesem Zusammenhang die offizielle Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch tatsächlich gefunden wird.
Mehr als 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben laut Vorsorgeregister ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.
Beim Abfassen entsprechender Urkunden ist allerdings durchaus Obacht geboten!
Oftmals sind nämlich die Angaben in den selbst verfassten Schriftstücken nur unzureichend und dann im Bedarfsfall wenig wert. Gerichte stellen hier zum Teil recht hohe Anforderungen an den jeweiligen Inhalt der Urkunde. Vordrucke oder Vorlagen aus dem Internet können auf Ihren persönlichen Fall nicht oder nicht optimal abgestimmt sein, wenn die Vorgaben nicht ausreichend geprüft oder angepasst werden.
Sprechen Sie uns daher im Bedarfsfall rechtzeitig an.
Und übrigens:
Das Thema ist nicht nur für Senioren wichtig! Auch jüngere Menschen sollte sich über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung rechtzeitig Gedanken machen.
Denn: Niemand ist vor einer schweren Erkrankung oder einem Unfall gefeit.