Freie Rechtsanwaltswahl

Freie Wahl des Rechtanwalts
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Immer wieder erhalten wir Nachfragen von Mandanten, die sich unsicher sind, ob ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für den jeweils ausgewählten Rechtsanwalt übernimmt.

 

Um dies ganz klar zu sagen: Die jeweilige Wahl des zu beauftragenden Rechtsanwalt liegt bei dem Mandanten!

 

Die Versicherung darf nicht auf einen bestimmten Rechtsanwalt verweisen.

Oftmals verweisen die Versicherungsunternehmen auf bestimmte Rechtsanwälte. Mit diesen Anwälten bestehen in der Regel Kooperationsabkommen. Nach § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht die eindeutige Regelung, dass der Versicherungsnehmer - also der Kunde - berechtigt ist, denjenigen Rechtsanwalt frei zu wählen, der seine Interessen wahrnehmen soll. Die Übernahme der Kosten darf danach also nicht von der Auswahl eines bestimmten Rechtsanwalt abhängig gemacht werden.