Was ist eigentlich ein Opferanwalt?

Was ist ein Opferanwalt - Nebenklage, Opferschutz
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In den Medien hört man immer wieder von Opferanwälten.

Aber was macht so ein Opferanwalt eigentlich ganz genau?

 

Im deutschen Strafrecht steht noch immer die Verteidigung des Straftäters im Vordergrund.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang:

Auch die Opfer einer Straftat haben nach geltendem Recht besondere Rechte in einem Strafverfahren - dies gilt teilweise auch für die Angehörigen von Opfern einer Straftat.

Bei besonders schweren Straftaten - wie z. b. Mord, Totschlag oder schwere Körperverletzung - wird Opfern (oder auch Angehörigen von Opfern) vom Gericht ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt (§ 397a Strafprozessordnung).

Dieser Anwalt kann dann die Opfer im Gerichtsverfahren vertreten, z. B. bei einer Nebenklage oder auch im Rahmen von notwendigen Zeugenaussagen.

Das Gericht kann in diesem Zusammenhang für die Beiordnung eines Opferanwalts auch bestimmen, dass die Opfer keine Kosten für den Anwalt zu tragen haben. Aber auch ohne gerichtliche Beiordnung haben Opfer von Straftaten grundsätzlich einen Anspruch als Nebenkläger am Gerichtsverfahren teilzunehmen; ggf. kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Nebenklage (als Opfer einer Straftat) können Sie z. B. bei folgenden Delikten führen:

  • Körperverletzungsdelikten
  • Sexualdelikten
  • Beleidigungsdelikten etc.

 

Der für Sie bestellte Rechtsanwalt kann selbstverständlich Einsicht in alle Verfahrensakten nehmen, Sie in den Gerichtsverhandlungen vertreten und beraten, Anträge und Fragerechte für Sie (als Opfer) ausüben.

Gleichzeitig kann der anwaltliche Vertreter für Sie im Rahmen eines sogn. Adhäsionsverfahren auch noch zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche geltend machen - z. B. Forderungen nach Schmerzensgeld. Hierdurch kann möglicherweise erhebliche Zeit und Aufwand für ein zusätzliches gerichtliches Verfahren eingespart werden.

 

Lassen Sie sich daher beraten, wenn es um Opferschutzgesetz, Nebenklagen, Adhäsionsverfahren und weitere Fragen im Zusammenhang mit Opferrechten geht.

 

PS:

Auch wenn Sie nicht Opfer einer Straftat sein sollten, sondern möglicherweise (nur) Zeuge haben Sie Rechte.

Unter bestimmten Umständen kann auch in diesen Fällen ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand bestellt werden.

Generell gilt auch bei der Anforderung von Zeugenaussagen sollte Sie sich rechtzeitig fachkundigen anwaltlichen Rat eines Strafverteidigers einholen.