Gestank im Mietshaus

Geruchsbelästigung Mietshaus Hunde
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Ein immer wieder auftauchender Problembereich in unserer Beratungspraxis ist das Thema:

Geruchsbelästigungen von Mitmietern

 

Zu diesem Themenfeld hat gerade das Landgericht Arnsberg eine interessante Entscheidung gefällt.

 

Das Gericht hat geurteilt, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden kann, wenn starke Geruchsbelästigungen von seiner Wohnung ausgehen und hierdurch andere Mitmieter gestört werden.

Hintergrund der Entscheidung war hier die Tatsache, dass durch die nicht ordentliche Hundehaltung einer Mieterin andere Mitmieter extrem starken Gerüchen ausgesetzt waren, die sogar bis ins Treppenhaus und den Außenbereich vordrangen. Die Mitmieter beklagten insbesondere auch Geruch nach Fäkalien.

Dies hat für das Gericht in diesem Fall ausgereicht, eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt zu halten.

LG Arnsberg vom 1.6.2017 - 3 C 865/16.

 

In diesem Bereich gibt es sehr viele Einzelfallentscheidungen. Holen Sie sich deshalb im Bedarfsfall eine fachkundigen Rechtsrat ein.