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Dieselskandal und Musterfeststellungsklage

Ansprüche im Dieselabgasskandal jetzt sichern
Bildquelle: pixabay

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat die Einführung der so genannten Musterfeststellungsklage zum 1.11.2018 gebilligt, damit kann ab diesem Datum das lang erwartete Gesetz in der Praxis umgesetzt werden.

Ziel des Verfahrens war es, den Verbraucherschutz auch in Deutschland zu verbessern, indem einzelnen Personen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in einem gerichtlichen Verfahren zusammenzuschließen, um so besser und kostengünstiger gegen (scheinbar übermächtige) Gegner vorzugehen. Ähnliche Instrumente gab es im Ausland schon länger - so z. B. unter dem Stichwort der Sammelklage (z. B. in den USA). Dieses Vorgehen ist immer dann besonders sinnvoll, wenn alle Betroffenen gegen eine identische Institution, wie etwa einen Autohersteller, vorgehen wollen.

 

Ein aktuelles Beispiel für einen Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage, ist der Dieselabgasskandal (wir hatten hierzu auch schon berichtet). Hier sind eine Vielzahl von Kunden, also Verbraucher, betroffen.

Bekanntlich droht für die Betroffene schon Ende 2018 der Verjährungseintritt. Zuvor müssen also die betroffenen Käufer von Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189, ihre Rechte geltend gemacht haben oder eben dem neuen Verfahren im Rahmen der Musterfeststellungsklage beigetreten sein, um die Verjährung rechtzeitig zu hemmen.

Problematisch ist hier nur: So ganz genau, ist noch nicht klar, wie das Verfahren in der Praxis später abläuft - denn es gibt mit dem neuen Verfahren ja noch keinerlei Erfahrungswerte.

Ein Knackpunkt z. B.: Der klagende Verband (denn nur bestimmte Verbände können klagen und das Verfahren quasi stellvertretend für die betroffenen Verbraucher durchführen) gewinnt die Musterklage vor Gericht - dann muss später noch in einem weiteren Folgeprozeß der jeweils betroffene Verbraucher seine individuellen Ansprüche persönlich geltend machen.

Vorsichtig formuliert: umständlich!

 

Daher unser Tipp:

Machen Sie Ihre Rechte jetzt noch individuell und persönlich geltend, solange noch ausreichend Zeit ist.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung (in der Regel benötigen Sie eine Versicherung mit Vertrags- oder Verkehrsrechtschutz) verfügen, ist Ihr Kostenrisiko überschaubar und Sie können gleich direkt gegen den Autohersteller vorgehen. Hier konnten in der Vergangenheit schon sehr viele positive Ergebnisse für betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen erzielt werden - auch ohne Musterfeststellungsklage. 

 

Sprechen Sie uns an - wir prüfen gerne Ihre Erfolgsaussichten und Ihr Kostenrisiko!