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Abgasskandal - Einigung im Musterfeststellungsverfahren

Im Rahmen der ersten Musterfeststellungsklage zum Thema Abgasskandal haben sich die VW AG und der Verbraucherzentrale Beundesverband (vzbv) am 28.02.2020 in einem außergerichtlichen Vergleich über eine Entschädigung im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.

 

Was beinhaltet der Vergleich laut vzbv u. a.:

  • Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 € - je nach Modell und Alter des Fahrzeuges.
  • VW übernimmt Kosten für individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 € (netto).
  • Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober 2020 eine individuelle Einzelklage erheben.

 

Danach bleiben noch viele Fragen offen, denn es ist festzustellen, dass viele Einzelkläger teilweise mit ihren individuellen Klagen höhere Summen erzielt haben. Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich jedoch durchschnittlich (nur) ca. 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen.

Quelle: vzbv, Pressemeldung vom 28.02.2020.

 

Lassen Sie sich daher im Bedarfsfall rechtzeitig beraten. Inbesondere dann, wenn Sie am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen haben und den Vergleich nicht annehmen wollen oder hier unsicher sind.