Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm vom 15. Mai 2014 - Az. 22 U 60/13) der Weiterverkauf von E-Books und Hörbuch-Downloads verboten ist.
Ausgangspunkt war ein Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Der Verein hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der eine entsprechende Verbotsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hatte. Nachdem die Verbraucherzentrale ein Rechtsmittel vor dem OLG Hamm zurückgenommen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig geworden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der hart umkämpfte Markt der digitalen Medien vor diesem Hintergrund weiter entwickeln wird.