In unserer Beratungspraxis kommt immer häufiger das Thema Schwarzbau auf die Agenda - und dabei sind die Betroffenen in den meisten Fällen völlig ahnungslos und sich nicht der geringsten Schuld bewusst.
Das Szenario:
Die Mandanten sind stolze Eigentümer einer neu erworbenen (gebrauchten und sehr gut erhaltenen) Immobilie. Völlig unerwartet erhalten die Mandanten dann oftmals einige Monate nach Erwerb der Immobilie Post von der Stadt - genauer gesagt von der Bauaufsichtsbehörde.
In dem behördlichen Schreiben wird dann oft moniert, dass man Besitzer eines Schwarzbaues sei und zwar in Form eines nicht genehmigten Ausbaues. Der Klassiker ist hier der nicht genehmigte Dachausbau!
Das verblüffende an der Geschichte ist, dass die betroffene Immobilie in dieser Form aber schon Jahre und sehr oft sogar Jahrzehnte, genau so bestanden hat - also auch schon beim Verkäufer der Immobilie. Die Behörde hat jedoch bisher nie reagiert.
An dieses Szenario schließen sich viele Rechtsfragen an:
Kann man gegen die Stadt - also gegen die Bauaufsichtsbehörde vorgehen?
Gibt es so etwas wie Bestandsschutz oder Vertrauensschutz?
Kann man sich gegen den Verkäufer der Immobilie wenden?
Sind die verhängten Sanktionen angemessen?
Es gibt in diesem Bereich viele Fragestellungen und die Rechtslage ist durchaus komplex. Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einen behördlichen Bescheid bekommen haben.