Problemfeld Entlastung des Verwalters im Wohnungseigentum

Entlastung des Verwalters
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Ein immer wieder kehrendes Problemfeld im Rahmen des Wohnungseigentums ist das Thema: Entlastung des Verwalters

 

Aber was genau bedeutet es eigentlich, wenn die Wohnungseigentümerversammlung dem jeweiligen Verwalter in der Versammlung die so genannte Entlastung erteilt?

 

Diese Rechtsfolgen sind in der Regel damit verbunden:

  • die zurückliegende Amtsführung des Verwalters im jeweils genannten Zeitraum, wird durch die Wohnungseigentümer als seinen vertraglichen Pflichten entsprechend und auch als zweckmäßig gebilligt
  • dem Verwalter wird gleichzeitig für die künftige Verwaltertätigkeit das Vertrauen ausgesprochen

Dies hat wieder kürzlich das Landgericht Krefeld so geurteilt: Urteil vom 3.5.2017 - 7 O 20/16.

Rechtlich stellt die Entlastung des Verwalters somit ein so genanntes negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB) dar. Dies hat zum Teil sehr weitreichende Folgen:

Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dann gegenüber dem Verwalter nur noch sehr wenige Rechte geltend machen, die den Zeitraum betreffen, für den die Entlastung erteilt worden ist.

Dann können gegenüber dem Verwalter nur noch Ansprüche wegen solcher Vorgänge oder Fehler des Verwalters geltend gemacht werden, von denen die Eigentümer bei der Beschlussfassung keine Kenntnis hatten und die auch bei einer sorgfältigen Prüfung (z. B. der Abrechnungsunterlagen) nicht hätten auffallen müssen.

 

Fazit:

Im Ergebnis muss also immer wieder durch die Eigentümer geprüft werden, ob die Handlungen des Verwalters im Einklang mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung stehen, so wie es das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verlangt.