Ein immer wiederkehrendes Problem ist die so genannte Wohnflächenabweichung bei vermieteten Wohnungen.
Was ist hiermit genau gemein?
Wohnflächenabweichung bedeutet, dass die tatsächliche Wohnfläche einer angemieteten Wohnung nicht mit der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag übereinstimmt.
Beispiel:
Im Mietvertrag ist eine Angabe enthalten wie z. B. Größe der Wohnung ca. 100 qm.
Tatsächlich nachgemessen kommt man aber zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Wohnfläche nicht 100 qm beträgt, sondern nur 89 qm.
Dann liegt eine Wohnflächenabweichung vor.
Was ist die rechtliche Folge?
Eine Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 % ist stets als mietrechtlicher Mangel zu werten. Diese Konsequenz wird immer wieder von damit befassten Gerichten festgestellt (kürzlich z. B. Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21).
Und in der weiteren Folge bedeutet ein erheblicher Mietmangel wiederum das Recht für den Mieter die Miete zu mindern.
Noch wichtig zu wissen: Auch bei "ca.-Angaben" müssen Vermieter sehr vorsichtig sein. Auch die ca.-Angaben werden oft von den Gerichten sehr streng behandelt.
Vermieter und Mieter sollten sich daher zum Thema Wohnflächenabweichung im Bedarfsfall beraten lassen.