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Verwalter müssen sich fortbilden

Fortbildungspflicht für Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage
Bildquelle: pixabay

Der Gesetzgeber hat die Rechte von Wohnungseigentümer verbessert und eine Fortbildungspflicht für Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage beschlossen.

 

Die Qualität des Verwalters ist seit je her ein entscheidendes Kriterium für die Eigentümer und Bewohner einer Wohnungseigentumsanlage, welche den Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetzes) unterliegt.

 

Ab August 2018 besteht daher die Pflicht für Verwalter einer entsprechenden Anlage, sich fortlaufend fortzubilden.

Die Details zur Fortbildung sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Bis 2020 müssen Verwalter 20 Fortbildungsstunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren  nachweisen.

Eigentümer einer Anlage sollten daher zukünftig auf die ausreichende Qualifikation ihrer Verwalter achten. Dies gilt gerade auch dann, wenn es sich um eine weiter vermietete Immobilie handelt. Hier ist ein guter Verwalter ein besonders wichtiges Kriterium dafür, dass es später zu keinen Problemen mit den Mietern kommt.