Artikel mit dem Tag "WEG-Recht"



Rund um die Immobilie · 16. Juli 2019
Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer, welcher Fenster fälschlicherweise (seinem) Sondereigentum zugerechnet hat.
Rund um die Immobilie · 14. Oktober 2018
Ab 2018 müssen sich Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage regelmäßig fortbilden.
Rund um die Immobilie · 16. März 2018
Nicht eingezahltes Hausgeld verursacht oft Probleme innerhalb einer WEG. Der Verwalter muss eigenständig das fehlende Hausgeld im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahren anmelden, ansonsten macht der Verwalter sich ggf. schadenersatzpflichtig.
Rund um die Immobilie · 31. März 2017
Immobilie Sachmängelhaftung
Das Oberlandesgericht Hamm (Entscheidung vom 02.03.2017; 22 U 82/16) hat entschieden, dass der Käufer einer Immobilie das Recht auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages hat, wenn der Verkäufer beim Alter der Immobilie unrichtige Angaben gemacht hat. Die gilt auch dann, wenn nur relativ geringfügige Abweichungen bei der Altersangabe durch den Verkäufer erfolgt sind. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag beurkunden lassen, dass die Immobilien erst 1997 errichtet...
08. März 2015
Die generelle Beschränkung der Redezeit jedes einzelnen Mitglieds auf der Versammlung der Wohnungseigentümer ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main entschieden (Beschluss vom 5.6.2014 - Az. 2-09 S 6/13). Die Besonderheit der Entscheidung liegt darin, dass hier im Ausgangsfall versucht worden war, die Redezeit generell auf drei Minuten für alle Teilnehmer an der Wohnungseigentümerversammlung zu beschränken. Diese Beschränkung galt ohne jede Ausnahme und auch für...
29. Oktober 2013
Ein neuer Paukenschlag des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bereich des Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht): Das oberste deutsche Gericht hat in der letzten Woche entschieden, dass Wohnungseingangstüren nicht zum Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers gehören, sondern stets gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer darstellen. Dies gilt selbst dann, wenn in der Teilungserklärung die Türen dem jeweiligen einzelnen Wohnungseigentümer als Sondereigentum zugeordnet...